dein Weg zu traumhaaren mit Kassenzuschuss

Haarersatz auf Rezept

Ein neuer Anfang für dein Selbstbewusstsein - Haarausfall ist mehr als nur ein äußerliches Problem. Er betrifft uns oft tief im Inneren und kann unser Selbstvertrauen erschüttern. Bei Boldhair wissen wir, wie wichtig es ist, sich in seiner Haut wohlzufühlen. Guter Haarersatz hat jedoch auch seinen Preis und ist nicht immer für jeden sofort erschwinglich. Genau hier kann eine Zuzahlung deiner Krankenkasse den entscheidenden Unterschied machen und dir den Weg zu neuem, natürlichem Haar erleichtern. Wir begleiten dich einfühlsam durch jeden Schritt – von der Rezeptausstellung bis zur perfekt sitzenden Perücke.

Kann ich meine Perücke über die Krankenkasse abrechnen?

Ja. Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Echthaar-Haarersatz.
Da BOLDHAIR selbst kein Vertragspartner der Krankenkassen ist, erfolgt die Abrechnung über unser zertifiziertes Partnerstudio.

So kannst du deine neue Perücke oder deinen Topper dennoch bequem mit einem Rezept bei deiner Krankenkasse einreichen und von einem möglichen Zuschuss profitieren.

So funktioniert die Abrechnung

1. TRAUMHAARE AUSWÄHLEN

Zunächst suchst du dir deine neue Perücke oder deinen Topper aus. Dies ist möglich im Rahmen einer persönlichen Beratung, nach einer digitale Beratung. oder direkt über unseren Onlineshop.

2. REZEPT VOM ARZT

Sobald dein Wunschmodell feststeht, lässt du dir von deinem Hausarzt oder Hautarzt ein Rezept für Haarersatz ausstellen.

Je nach Krankenkasse können zusätzliche Unterlagen, wie ein Attest auf Kunsthaar-Unverträglichkeit erforderlich sein. Alle Informationen dazu erhältst du von uns nach der Auswahl deiner neuen Haare ausführlich und übersichtlich per PDF.

3. ABRECHNUNG ÜBER DAS PARTNERSTUDIO

Die komplette Kommunikation mit deiner Krankenkasse übernimmt anschließend unser Partnerstudio für dich.

Nach Prüfung deiner Unterlagen wird der Zuschuss deiner Krankenkasse direkt berücksichtigt und du erhältst eine Übersicht über den verbleibenden Eigenanteil.

Bitte beachte: Für die externe Abrechnung über das Partnerstudio fällt eine Servicegebühr an.

Als Privatversicherte reichst du unsere Rechnung in der Regel selbst bei deiner Kasse ein und erhältst im Anschluss einen Teilbetrag direkt zurückerstattet. Am besten klärst du vorab direkt mit deiner Versicherung, welche Erstattung möglich ist.

Auch nach einem Onlineshop-Kauf möglich

Du hast deine Perücke bereits über unseren Onlineshop bestellt?

In vielen Fällen ist eine nachträgliche Abrechnung über die Krankenkasse möglich. Wichtig ist lediglich, dass du dich zeitnah nach Erhalt deiner Bestellung bei uns meldest, damit wir die weiteren Schritte gemeinsam besprechen können.

Alle Informationen im Überblick

Hast du Anspruch auf ein Rezept?

Die Krankenkassenabrechnung kann je nach Krankenkasse und individueller Situation sehr unterschiedlich ablaufen. Deshalb haben wir ein ausführliches PDF zusammengestellt, das den gesamten Ablauf einer Abrechnung über unser Partnerstudio Schritt für Schritt erklärt.

Darin erfährst du unter anderem:

  • welche Unterlagen benötigt werden
  • wann ein Rezept oder zusätzliches Attest erforderlich ist
  • wie die Abrechnung über unser Partnerstudio funktioniert
  • welche Möglichkeiten bei einer Custom Order bestehen
  • wie eine nachträgliche Krankenkassenabrechnung nach einem Onlineshop-Kauf ablaufen kann
  • worauf du bei der Einreichung deiner Unterlagen achten solltest

Wenn du planst, eine Custom Order über die Krankenkasse abzurechnen oder eine bereits gekaufte Perücke nachträglich bei deiner Krankenkasse einzureichen, sende bitte eine E-Mail an unseren Kundenservice unter beratung@boldhair.eu mit dem Betreff:
„PDF für Krankenkassenabrechnung“

Wir senden dir die Unterlagen anschließend gerne zu und beantworten offene Fragen zum weiteren Vorgehen.

Der Anspruch auf ein Rezept für Haarersatz bei Haarausfall besteht in der Regel, wenn ein medizinisch anerkannter Haarersatzbedarf vorliegt. Das bedeutet, dass der Haarausfall aufgrund einer diagnostizierten Erkrankung wie beispielsweise Alopecia areata, androgenetischem Haarausfall oder anderen medizinhistorisch belegten Ursachen erfolgt. Außerdem wird häufig erwartet, dass der Haarersatz als Teil einer Dauertherapie verordnet wird, um den langfristigen Bedarf zu sichern. Wichtig ist, dass die Diagnose von einem Arzt (Haus- oder Hautarzt) bestätigt wird, der dann ein entsprechendes Rezept ausstellt. Beachte, dass die genauen Kriterien und Abläufe je nach Krankenkasse variieren können.

Viele Betroffene glauben, dass ein Rezept nur bei vollständigem Haarverlust ausgestellt wird. Doch auch bei erblich bedingtem Haarausfall oder kreisrunden Stellen, die auf den ersten Blick vielleicht kaum sichtbar sind, kann Anspruch bestehen. Zögere also nicht, deinen Haus- oder Hautarzt darauf anzusprechen.

Wichtiger Hinweis für Versicherte der vdek-Krankenkassen

Seit Februar/März 2026 verlangen viele Krankenkassen des vdek-Verbundes (u. a. Techniker, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) zusätzlich zum Rezept ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit einer Echthaarperücke bestätigt. Ohne ein entsprechendes Attest wird häufig lediglich der Zuschuss für eine Kunsthaarversorgung bewilligt. Bitte sprich deinen behandelnden Arzt daher rechtzeitig auf die Ausstellung eines entsprechenden Attests an. Gerne unterstützen wir dich bei Fragen zur Formulierung. 

Auf dem Rezept sollte klar hervorgehoben werden, dass es sich um einen medizinisch notwendigen Haarersatz handelt. Konkret sollte idealerweise Folgendes stehen:

Bezeichnung des Hilfsmittels: Eine Formulierung wie „Verordnung für eine Echthaarperücke“ oder „Haarersatz aus Echthaar“.

Diagnose: Der zugrunde liegende medizinische Befund, zum Beispiel „bei Alopecia areata“ oder einem anderen relevanten Haarausfall, sollte genannt werden. Oft wird auch ein entsprechender Diagnoseschlüssel angegeben.

Dauertherapie: Es sollte vermerkt werden, dass die Perücke im Rahmen einer Dauertherapie verordnet wird, um den langfristigen Bedarf abzudecken.

Notwendigkeit: Ein kurzer Hinweis, warum der Haarersatz medizinisch indiziert ist, kann ebenfalls hilfreich sein.

Eine mögliche Formulierung könnte lauten:„Verordnung für eine Echthaarperücke bei diagnostiziertem Alopecia areata im Rahmen einer Dauertherapie.“

Diese Angaben signalisieren der Krankenkasse, dass der Haarersatz medizinisch notwendig ist und unterstützen somit die Bewilligung des Zuschusses.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse, Tarif und individueller Situation. In der Praxis liegt der Zuschuss oft im Bereich von ca. 300 bis 1.500 € – manchmal auch etwas höher. Letztlich hängt es von den spezifischen vertraglichen Vereinbarungen und der exakten Ausgestaltung des Hilfsmittelkonzepts ab. Es lohnt sich, vorab bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Konditionen in deinem Fall gelten.

Die Höhe der Krankenkassenzuzahlung für Haarersatz hängt von der jeweiligen Krankenkasse und der Art des Hilfsmittels ab. In den meisten Fällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss für Perücken, da sie als vollständiger Haarersatz gelten.

Bei Toppern kann die Bezuschussung jedoch unterschiedlich ausfallen. Manche Krankenkassen zahlen eine ähnliche Zuzahlung wie bei Perücken, andere gewähren nur einen geringeren Zuschuss oder übernehmen die Kosten gar nicht, da ein Topper nicht als vollständiger Haarersatz gilt.

Es ist daher ratsam, vorab mit deiner Krankenkasse zu klären, ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme für einen Topper möglich ist. Ein ärztliches Rezept mit einer klaren Begründung kann die Chancen auf eine Bezuschussung erhöhen.

In der Regel haben gesetzlich Versicherte einmal pro Jahr Anspruch auf eine Zuzahlung für eine Perücke. In einigen Fällen bewilligt die Krankenkasse eine neue Perücke jedoch erst nach 18 bis 24 Monaten, abhängig von der jeweiligen Versicherung und dem individuellen Bedarf.

Bei medizinischer Notwendigkeit (z. B. starkem Verschleiß, Änderungen am Haarersatz oder anhaltendem Haarausfall) kann in Ausnahmefällen auch früher eine neue Bezuschussung gewährt werden. Es empfiehlt sich, dies direkt mit der Krankenkasse abzuklären.

Wenn die Krankenkasse die Bezuschussung einer Echthaarperücke ablehnt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:

1. Widerspruch einlegen
Falls die Krankenkasse nur eine Kunsthaarperücke oder einen geringeren Betrag bewilligt, kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. In deinem Widerspruch solltest du folgende Punkte darlegen:

• Warum du auf eine Echthaarperücke angewiesen bist (z. B. natürliche Optik, längere Haltbarkeit, bessere Verträglichkeit).
• Eine ärztliche Begründung, warum Echthaar medizinisch notwendig ist z. B. empfindliche Kopfhaut, Unverträglichkeit von Kunsthaar (am besten mit allergologischem Gutachten), psychische Belastung.
• Falls vorhanden, weitere Nachweise wie Atteste oder frühere Genehmigungen.

2. Unterstützung durch den Arzt oder eine Beratungsstelle
Oft hilft es, wenn dein behandelnder Arzt ein zusätzliches Attest oder eine Stellungnahme verfasst, in der die medizinische Notwendigkeit einer Echthaarperücke betont wird. Auch Beratungsstellen wie der Sozialverband VdK oder die Verbraucherzentrale können dich bei einem Widerspruch unterstützen.

3. Kosten selbst tragen & Rechnung einreichen
Falls die Krankenkasse nicht zahlt, besteht die Möglichkeit, die Echthaarperücke selbst zu kaufen und die Rechnung nachträglich bei der Krankenkasse einzureichen. In manchen Fällen erstattet die Kasse zumindest einen Teilbetrag.

4. Härtefallregelung oder Einzelfallentscheidung beantragen
Falls du dich in einer finanziell schwierigen Lage befindest, kannst du eine Härtefallregelung beantragen oder um eine Einzelfallentscheidung bitten. Manche Krankenkassen bewilligen in besonderen Fällen höhere Zuschüsse.

Es lohnt sich immer, nachzuhaken und alle Möglichkeiten zu prüfen – oft führt ein gut begründeter Widerspruch doch noch zur Bewilligung der Kostenübernahme für eine Echthaarperücke.